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Frequently Asked Questions

Ein Studienaufenthalt an einer Universität mit Englisch als Unterrichtssprache reicht als Nachweis der Englischkenntnisse nicht aus. Nur Muttersprachler und Studierende, die einen offiziellen Abschluss (B.A., M.A.) einer englischsprachigen Universität vorweisen können, müssen keinen weiteren Nachweis der Englischkenntnisse erbringen.

 

Ein Arbeitsaufenthalt im englischsprachigen Ausland wird nicht als Sprachnachweis anerkannt.

 

Hochschulabschlüsse in Fächern, die den am Kennedy Institut vertretenen Disziplinen verwandt sind, werden gegebenenfalls anerkannt. Bedingung ist jedoch, dass das Promotionsvorhaben der Bewerberin oder des Bewerbers mit dem Forschungsprogramm der Graduiertenschule übereinstimmt und die Promotion in einer der am Kennedy Institut vertretenen Disziplin angestrebt wird. 

 

Der Nachweis über englische Sprachkenntnisse kann bis zum 1. Februar nachgereicht werden.

 

Nein. Es reicht aus wenn Sie den (die) Namen auf dem Bewerbungsformular eintragen. Endgültige Entscheidungen über die Betreuung Ihrer Dissertation finden später auf der Basis des Interviews statt.

 

Bitte tragen Sie unter dieser Rubrik ein oder zwei Namen von Professorinnen oder Professoren des Lehrkörpers der Graduiertenschule ein, die Sie sich als Betreuerinn oder Betreuer Ihrer Dissertation vorstellen können. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Homepages der Professorinnen und Professoren über deren Forschungsschwerpunkte. Sie gelangen zu den einzelnen Homepages über die Rubrik Lehrkräfte.

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