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Ausleihe

Die Bibliothek darf grundsätzlich von allen Interessenten genutzt werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen eine erwachsene Begleitperson oder die ausdrückliche Zustimmung der Bibliotheksleitung. Für die Benutzung der Bestände vor Ort ist kein Bibliotheksausweis notwendig. 

Ausleihberechtigt ist, wer mindestens 16 Jahre alt ist und einen Wohnsitz in Berlin oder Brandenburg hat bzw. an einer ortsansässigen Hochschule studiert. 

Bücher, Videos und DVDs aus den Freihandmagazinen sind grundsätzlich ausleihbar (siehe Leihfristen).

Von der Leihe ausgeschlossen sind Zeitschriften (Signaturen beginnend mit V), der Lesesaalbestand (Signaturen beginnend mit X), seltene oder historische Materialen (Signaturen beginnend mit Z), sowie Audioaufnahmen, Dias und Mikroformen.