John-F.-Kennedy-Institut für Nordamerikastudien


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Home » Lehre & Studium » BA » Anerkennung von Studienleistungen



Anerkennung von Studienleistungen im BA Nordamerikastudien

Anerkennung von an anderen Universitäten erbrachten Studienleistungen

Für die Anerkennung von Studienleistungen anderer Universitäten für den Bachelorstudiengang Nordamerikastudien füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus.

Anzuerkennende Studienleistungen werden von prüfungsberechtigten Dozierenden der jeweiligen Abteilung nach Vorlage der entsprechenden Leistungsnachweise abgezeichnet ("Testat").

Anschließend reichen Sie die vollständigen Unterlagen beim Prüfungsausschussvorsitzenden, Prof. Dr. Harald Wenzel, postalisch oder persönlich ein. Er bescheinigt die offizielle Anerkennung der testierten Leistungen. Wurde das Formular nicht persönlich vorgelegt, erfolgt die Rückgabe nach ca. einer Woche  im Sekretariat der Abteilung Soziologie.

Das Original des Anerkennungsformulars verbleibt dann bei den Studierenden. Eine Kopie des Dokuments sowie die Kopien der zugehörigen Leistungsnachweise reichen die Studierenden selbstständig beim zuständigen Prüfungsbüro ein.

 

Umdeklarierung von Leistungen

Es besteht die Möglichkeit, in Ausnahmefällen einzelne Modulbausteine umdeklarieren zu lassen (z.B. Anrechnung eines Vertiefungsseminars als Aufbauseminer). Bitte füllen Sie hierfür den Antrag auf Umwidmung von Studienleistungen aus. Die Studienleistungen werden von prüfungsberechtigen Dozierenden der jeweiligen Abteilung nach Vorlage der entsprechenden Leistungsnachweise abgezeichnet ("Testat"). Anschließend reichen Sie den Antrag beim Prüfungsausschussvorsitzenden, Prof. Dr. Harald Wenzel, persönlich oder postalisch ein.

 

Antrag auf Anrechnungen von Studienleistungen: Wechsel in die neue Studien- und Prüfungsordnung vom 18.10.2011

Den Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen im Wechsel vom Studium nach der StO / PO vom 30.10.2006 zum Studium nach der StO / PO vom 18.10.2011 finden Sie hier.

 

Anerkennung von berufsbezogenen Erfahrungen vor dem Studium als Praktika

Mit einer Maximalzahl von 5LP können folgende berufsbezogene Erfahrungen als Praktikum anerkannt werden: Zivil- und Wehrdienst, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) sowie Aupair-Aufenthalte von mindestens 6 Monaten Dauer. Es gilt das bereits oben verlinkte Formular für die Anerkennung von Studienleistungen, welches samt Dienstbescheinigung (o.ä.) bei der Praktikums- und ABV-Beauftragten Jana Gerlach vorzulegen ist.


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Stand: 19.04.2012

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